| Programm | Förderart | Max. Förderung | Für was |
|---|---|---|---|
| BEG Heizungsförderung (BAFA) | Zuschuss 30–70% | unbegrenzt* | Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie |
| BEG Einzelmaßnahmen (KfW/BAFA) | Zuschuss 15–20% | 60.000 €/WE | Dämmung, Fenster, Lüftung |
| KfW 261 (Sanierung) | Kredit + Tilgungszuschuss | 45.000 €/WE | Komplettsanierung zum EH-Standard |
| KfW 297/298 (Neubau) | Kredit + Tilgungszuschuss | 150.000 € | Neubau KfW-Effizienzhaus 40/55 |
| §35c EStG | Steuerliche Absetzung | 40.000 € über 3 Jahre | Energetische Sanierung (alternativ zu KfW) |
| KfW 270 (Photovoltaik) | Kredit | 15 Mio. € | PV-Anlage + Speicher (kein Zuschuss) |
* Heizungsförderung: 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeit-Bonus (bis 31.12.2028) + 30% Einkommensbonus (Haushalt unter 40.000 €/Jahr brutto). WE = Wohneinheit.
"Der häufigste Fehler: Erst die Handwerker beauftragen, dann Förderung beantragen — das geht nicht. KfW und BAFA müssen VOR der Auftragsvergabe beantragt werden. Wer das vergisst, verliert oft 10.000–20.000 Euro Förderung."
Für alle förderfähigen Heizsysteme: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie. Gilt für jeden Eigentümer.
Wenn funktionierende Gas-/Ölheizung ersetzt wird (gilt bis 31.12.2028). Gesamt: 50%.
Haushaltseinkommen max. 40.000 €/Jahr (zu versteuerndes Einkommen). Maximale Förderung: 70%.
| Förderung | Prozent | Betrag |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30% | 7.500 € |
| + Klimabonus (alte Ölheizung wird ersetzt) | +20% | +5.000 € |
| + Einkommensbonus (Einkommen unter 40.000 €) | +30% | +7.500 € |
| Gesamtförderung | 70% | 17.500 € |
| Ihr Eigenanteil | 30% | 7.500 € |
Für Sanierungs-Restkosten über 5.000 Euro kann ein günstiger Ratenkredit die Lücke zwischen Förderung und Gesamtkosten schließen. Konditionen jetzt vergleichen — kostenlos und unverbindlich.
Kredit-Konditionen bei Verivox vergleichen*Für KfW 261 und BEG Einzelmaßnahmen brauchen Sie einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE). Kosten: 500–2.000 €, werden selbst zu 80% gefördert (max. 4.000 €).
KfW-Antrag online unter kfw.de stellen — BEVOR Sie Handwerker beauftragen. Bei BAFA über das Online-Portal. Genehmigung abwarten (dauert 2–6 Wochen).
Nach Förderzusage können Sie den Auftrag vergeben. Alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren — die werden später bei der Auszahlung benötigt.
Nach Abschluss der Maßnahme: Verwendungsnachweis mit Rechnungen, Bestätigung des Energieberaters und Fotos online einreichen. Auszahlung erfolgt dann innerhalb weniger Wochen.
Fenster, Dämmung und Heizung gemeinsam angehen erhöht die Fördersumme und senkt Montagekosten je Einzelmaßnahme.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater gibt 5% Extra-Förderung für jede Einzelmaßnahme daraus.
Der 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen gilt nur bis 31.12.2028. Nicht warten.
KfW 261 bietet Kredite ab 1% Zinsen. Das schont Ihr Eigenkapital — lohnt sich auch wenn kein Zuschuss möglich ist.
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme zusätzlich zu KfW und BAFA. Die Förderdatenbank des BMWK listet alle Programme nach PLZ.
Sobald ein Auftrag erteilt ist, gibt es keine Förderung mehr. Keine Ausnahmen. Immer erst Antrag stellen, dann beauftragen.
Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist verboten und wird zurückgefordert. Nur ein Programm pro Maßnahme wählen.
Ohne Energie-Effizienz-Experten (EEE) scheitert der Antrag für KfW 261. Sein Honorar wird selbst gefördert — rechnet sich immer.
Neue Gas- und Ölheizungen werden seit 2024 nicht mehr gefördert. Auch hybride Systeme mit Gas-Anteil nur begrenzt förderfähig.
Je nach Programm und Maßnahme erhalten Sie 15–70% Förderung auf die förderfähigen Kosten. Bei der Heizungsförderung (BEG) beträgt der Grundzuschuss 30%, mit Einkommensbonus bis 70%. Bei energetischer Sanierung (KfW 261) bis zu 45.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
Ja, zwingend. KfW-Förderung muss VOR Vergabe des Auftrags beantragt werden. Wer erst nach Auftragserteilung oder Baubeginn einen Antrag stellt, erhält keine Förderung. Ausnahme: Sofortmaßnahmen bei defekter Heizung (max. 3.000 Euro ohne Vorantrag).
KfW vergibt günstige Kredite und Tilgungszuschüsse — hauptsächlich für Komplettsanierungen und Neubauten. BAFA zahlt direkte Zuschüsse — hauptsächlich für einzelne Maßnahmen wie Heizung, Fenster, Dämmung. Seit 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die beides bündelt.
Für viele Fördermaßnahmen ist ein zugelassener Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) Pflicht. Er erstellt den Sanierungsfahrplan und stellt den Antrag. Kosten: 500–2.000 Euro, die selbst mit bis zu 80% (max. 4.000 Euro) gefördert werden können.
Seit 2024 gibt es keine Förderung mehr für Gas- und Ölheizungen. Auch reine Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch fallen nicht mehr unter KfW-Förderkredite (nur noch steuerlich absetzbar). Änderungen können kurzfristig eintreten — Programmbedingungen vor Antrag prüfen.
Ja, Kombinationen sind möglich, aber gedeckelt. KfW und BAFA dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Zuschüsse aus verschiedenen Programmen dürfen zusammen max. 60% der förderfähigen Kosten erreichen. §35c EStG (steuerliche Absetzung) ist alternativ zu KfW/BAFA nutzbar.
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Kategorie: Planung & Förderung | Tool: Fördercheck